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Hinweise zur GEMA

Handelt es sich bei ihrer Veranstaltung um eine öffentliche Veranstaltung, sind Sie als Veranstalter laut §15 des Urheberrechtgesetzes dazu verpflichtet, ihre Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die GEMA Gebühren zu entrichten.

Mehr Informationen erhalten Sie bei ihrer Ordnungsbehörde oder Gemeindeverwaltung/ Rathaus oder direkt auf

http://gema.de/


 

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